3. März 2012

Original und Bearbeitung

Infos Rund um`s "covern" oder: Wass'n kaffern, Mann eh?
Wie versprochen wende ich mich diesem Thema noch mal zu. Was bedeutet eigentlich "Coverversion" qua definitionem? Schauen wir mal in Wikipediea nach: "Eine Coverversion ist in der Musik eine zeitlich dem Original nachfolgende Neufassung eines Musikstücks durch einen anderen Interpreten." Das entspricht sinngemäß auch der DUDEN-Definition. Grundsätzlich abzugrenzen von der Coverversion sind:
  • das Remake, eine Neuinterpretation durch denselben Interpreten
  • das Zitat, das nur Elemente eines anderen Stückes aufgreift und darauf im Kontext einer originären, kreativen Leistung verweist
  • die Paraphrase, die ein eigenständiges Stück ist, aber sich durch umfangreiche Referenzen an eine Epoche, einen Interpreten oder ein Stück daran abarbeitet
  • das Plagiat, welches ein Musikstück nachahmt, ohne den Urheber zu nennen und damit den Eindruck der Originalität erweckt.
  • Beim Remix werden die einzelnen Stimmen beziehungsweise Tonspuren einer bestehenden Aufnahme neu abgemischt oder eine Originalaufnahme mit neuen Spuren unterlegt und das Musikstück somit bearbeitet. Der Urheber (insbesondere Komponist, Texter) beziehungsweise stellvertretend sein Musikverlag muss deshalb nach seinem Einverständnis gefragt werden.

Um einen Song originalgetreu nachzuspielen, ist keine Genehmigung erforderlich. Allerdings müssen bei einem urheberrechtlich geschützten Lied Tantiemen an den Komponisten gezahlt werden. In Deutschland sind die meisten Komponisten Mitglied bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie tritt für die Rechte der Komponisten ein und kassiert die Tantiemen, um sie an die Künstler weiterzuleiten. (zitiert nach www.coverinfo.de)

Künstlerisch bzw. ästhetisch ergeben sich noch ganz andere Aspekte, auf die ich heute aber nicht mehr eingehen will... aus Zeitgründen!
BIS NACHHER IN MOLLYs

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